Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb in München - ACR Rauscher GmbH
Sie als Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet sich Gewissheit zu verschaffen daß das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der übertragenen Entsorgungsaufgaben tatsächlich im Stande und befugt ist.
Wir sind seid der Gründung 2001 ein durch die DEKRA zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Zertifikat - nach § 52 KrW-/AbfG zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Unser Betrieb wird jährlich durch einen neutralen Sachverständigen begutachtet und behördlich überwacht. Im Rahmen der Überwachung weisen wir entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung folgende Sachverhalte nach:
Die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter, die Zusammenarbeit mit ausschließlich überprüften oder zertifizierten Subunternehmern (Verwerter). Lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege durch ein Betriebstagebuch.
Dies bringt für Sie den Vorteil, das sie Ihrer gesetzlich geforderten Sorgfaltspflicht gemäß dem BGH Urteil vom 02.03.1994 nachkommen und sich einem absolut zuverlässigen und kompetenten Entsorgungspartner zur Lösung Ihrer Abfallprobleme anvertrauen.
ACR-Rauscher GmbH München - Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
So finden Sie uns
ACR-Rauscher GmbH
Abfallberatung - Containerdienst - Recycling
Plenklweberweg 10
81829 München
Tel.: 089 / 957 09 16
Fax: 089 / 42 04 04-44
Email: info@acr-container.de
Öffnungszeiten:
Mo: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Di: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Mi: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Do: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Fr: | 07.00 - 14.00 Uhr |