Altholz - Altholzentsorgung in München - ACR-Rauscher GmbH Trudering
In welche Bereiche muss Altholz unterschieden werden?
Der Begriff Altholz ist allgemein, und unterteilt sich in drei Bereiche:
Altholz Klasse I | Hier ist gemeint sauberes, unbehandeltes Altholz, z.B. vom Bau, Holzabschnitte, nicht imprägniert oder beschichtet, auch saubere Paletten etc. Keine Spanplatten oder ähnliches. |
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Altholz Klasse II + III | Hier handelt es sich um behandeltes Altholz, z.B. alte Möbelplatten, alte Küchenplatten, beschichtetes Bauholz, gestrichenes Holz, Zimmertüren, auch mit angebrachten Metallteilen, Scharnieren etc. |
Altholz Klasse IV | Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, z.B. Altfenster mit oder ohne Glas, alte Gartenzäune, Druckimprägniertes Altholz aus dem Garten- und Landschaftsbau, etc. |
Altholz der Klasse IV kann nur mit einem entsprechen Entsorgungsnachweis entsorgt werden. Hierzu verfügen wir über einen Sammelentsorgungsnachweis.
Bei Abfuhr entsprechender Container mit diesem Inhalt werden durch uns für Sie ein Begleitschein und ein Übernahmeschein erstellt. Diese werden durch uns und den Entsorger elektronisch signiert. So sind Sie jederzeit in der Lage den gesetzeskonformen Verbleib Ihrer Abfälle nachzuweisen.
Für die Entsorgung von Altholz eignen sich:
Entsorgung von allen Arten von Altholz - ACR-Rauscher GmbH München.
So finden Sie uns
ACR-Rauscher GmbH
Abfallberatung - Containerdienst - Recycling
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81829 München
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