Bauschuttcontainer München - Entsorgung von Bauschutt - ACR-Rauscher GmbH Trudering
Welcher Bauschutt kann mit einem Bauschuttcontainer entsorgt werden?
Unter Bauschutt verstehen wir Abbruchabfälle mineralischen Ursprungs z.B.: Steine, Ziegel, Beton, Kartonagen, Fliesen, Keramik, Mörtel, Putz, Erde oder Steine. Baustoffe auf Gipsbasis (Rigipsplatten oder Ytongsteine, sogenannte Leichtbaustoffe) dürfen im Bauschutt nicht enthalten sein.
- Rigips, Gipskartonplatten und Ytong gehören nicht zum Bauschutt. Diese sind sortenrein zu sammeln und entsorgen. Mehr Information dazu, wie Rigips zu entsorgen ist, finden Sie auf unserer Seite "Rigips".
- Metallständer oder Isolierung/Dämmung, bzw. KMF (Künstliche Mineralfasern) müssen getrennt erfasst werden, da diese Materialien einer gesonderten Wiederverwertung zugeführt werden müssen.
- Gussasphalt und Asphalt aus dem Straßenbau müssen immer gesondert gesammelt und sortenrein entsorgt werden, und gehören nicht zum Bauschutt, da dieses Material wiederverwertet wird.
- Humus / Oberboden muss ebenfalls nur sortenrein entsorgt werden. Dieser darf nicht mit normalem Erdaushub, Rotlage, Kies Bauschutt oder Betonabbruch und ähnlichem vermischt werden.
+++ Verantwortliche Erklärung für Annahme von Bauschutt +++
Aufgrund der hohen Reinheitsanforderungen bei der Entsorgung von Bauschutt ist es erforderlich, dass Sie unsere Verantwortliche Erklärung zur Entsorgung von Bauschutt ausfüllen.
- Entsorgung mineralischer Abfallstoffe wie Bauschutt - detaillierte Infos
- Verantwortliche Erklärung zur Entsorgung von Bauschutt - Formular zum Ausdrucken
Bitte beachten Sie, dass wir Bauschutt nur mehr annehmen und entsorgen können, wenn uns das verantwortliche Formular zur Entsorgung von Bauschutt ausgefüllt vorliegt!
Bildbeispiele zu Baustellenabfällen:
Nicht mit anderen Materiealien verunreinigter Bauschutt - keine weitere Abfalltrennung erforderlich
Baustellenmischabfälle: Beinhalteen Abfälle verschiedener Arten - Abfalltrennung ist erforderlich!
Baustellenmischabfälle: Kartonagen, Altholz, Folien, textile Abfälle - Bestandteile müssen getrennt entsorgt werden
Verunreinigter Beton muss ebenfalls gesondert entsorgt werden
Kartonagen müssen getrennt und gesondert entsorgt werden
Auch sämtliche Abfälle auf Gips-Basis (z.B. Rigips) müssen gesondert entsorgt werden
Bauschutt muss sortenrein entsorgt werden!
Bei der Entsorgung von Bauschutt ist es wichtig die Sortenreinheit zu beachten. Nicht in den Bauschutt gehören Holz, Kunststoff, Teppich, Isolierung, Asbest, Metall, Hausmüll und andere Abfälle. Sollten doch einmal Fremd- oder Störstoffe in den Bauschutt gelangt sein, müssen Sie mit erheblichen Mehrkosten rechnen, da dieser vermischte Bauschutt wieder aussortiert werden muss.
Die verfügbaren Größen unserer Bauschuttcontainer finden Sie auf unserer Seite für Abrollmulden.
Wir bieten einheitliche Preise bei der Entsorgung von Bauschutt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus logistischen Gründen nicht in den kompletten Großraum von München liefern können. Eine Übersicht über unser Liefergebiet finden Sie, wenn Sie hier klicken.
So finden Sie uns
ACR-Rauscher GmbH
Abfallberatung - Containerdienst - Recycling
Plenklweberweg 10
81829 München
Tel.: 089 / 957 09 16
Fax: 089 / 42 04 04-44
Email: info@acr-container.de
Öffnungszeiten:
Mo: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Di: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Mi: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Do: | 07.00 - 17.00 Uhr |
Fr: | 07.00 - 14.00 Uhr |